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Steuererklärung – privat und betrieblich

Eine Steuererklärung dient dazu, um im Wege der Veranlagung die ordnungsgemäße Besteuerung von steuerpflichtigen, natürlichen und juristischen Personen sicherzustellen. Aus diesem Grund sind Sie als Angestellter, Unternehmer oder Betrieb in den meisten Fällen regelmäßig für einen bestimmten Veranlagungszeitraum dazu verpflichtet, durch eigene Angaben die Grundlagen für die jeweilige Festsetzung der jeweils zu zahlenden Steuer mitzuteilen. Bei Nichtabgabe, fehlenden oder unplausiblen Angaben droht insbesondere Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Anordnung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. In unserer Steuerkanzlei in Chemnitz gestalten wir gerne Ihre betriebliche Steuererklärung zu den Jahresabschlüssen sowie Ihre privaten Steuererklärungen aller Art.

Private Steuererklärungen

Ob familiäre Veränderungen oder der Ewerb bzw. Verkauf einer Immobilie, viele Ereignisse habe auch steuerliche Auswirkungen. Gerade das Thema Erben und Vererben wirft immer wieder zahlreiche Fragen auf. Wir klären für Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll ist, welche steuerlichen Konsequenzen eine Erbschaft für den Vermächtnisnehmer hat und welche Freibeträge es in Ihrem speziellen Fall gibt. Desweiteren erstellen und gestalten wir alle Ihre privaten Steuererklärungen aller Art.

Steuererklärung zu den Jahresabschlüssen

Umsatzsteuererklärung

Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe einer Umsatzjahres-Steuererklärung verpflichtet und dies unabhängig davon, ob Sie im Laufe des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben oder nicht. Von der Abgabepflicht einer Umsatzsteuerklärung betroffen sind auch Kleinunternehmer. Wir übernehmen das gerne für Sie!

Lohnsteuererklärung

Die Steuererklärung muss immer im Nachhinein für ein Kalenderjahr abgegeben werden. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wenn Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben, oder die Lohnsteuerklasse 4 oder 5 besteht. Wir erklären Ihnen gerne alle Steuerpflichten!

Körperschaftsteuererklärung

Die Körperschaftsteuererklärung betrifft das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Es muss jährlich mit der Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Gewerbesteuererklärung

Alle Gewerbetreibenden im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG unterliegen gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH oder  AG gelten immer mit ihrer gesamten Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Wird die Erklärung von einem Steuerberater wie der Kanzlei Antje Jobst in Chemnitz angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist.

Kapitalertragsteuererklärung

Eigentlich sollte mit der Abgeltungsteuer alles einfacher werden. Doch nach wie vor müssen viele ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Wenn sie dem Finanzamt nicht unnötigerweise Geld schenken wollen, sollte auf ein ausführliches Ausfüllen der Steuererklärung nicht verzichtet werden. Wir beraten und unterstützen Sie dabei und übernehmen das für Sie.

Anträge nach Bedarf

Auch die klassische Steuererklärung wird von uns für Sie erledigt. Sämtliche Anträge, von der Fristverlängerung bis zum Erlassantrag, erledigen wir auf Anfrage gerne in Ihrem Namen und nach Bedarf bei den zuständigen Behörden. Gerne berät Sie Frau Antje Jobst zu weiteren Anträgen und beantwortet Ihnen ausführlich alle Fragen dazu.

Kontaktieren Sie uns!

Fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies Informationsgespräch mit Ihrem persönlichen Berater in unserer Kanzlei in Chemnitz an. Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuererklärung und bieten durch unser Mehrwertangebot auch besondere Lösungen für Ihr Office-Management.